AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Mai 2026) der
CurveDesign GmbH
Mettendorfer Weg 24
91171 Greding
Geschäftsführer: Tim Neumeier
Telefon: +49 8463 6036106
E-Mail: info@curvedesign.de
Amtsgericht Nürnberg, HRB 38007
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE333699630
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der CurveDesign GmbH (nachfolgend „CurveDesign“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Das Angebot von CurveDesign richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als CurveDesign ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- 2 Leistungen der CurveDesign GmbH
(1) CurveDesign erbringt für den Auftraggeber Beratungs-, Design- und Programmierdienstleistungen, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung von webbasierten Anwendungen sowie deren Weiterentwicklung.
(2) Nach entsprechender und gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber übernimmt CurveDesign zudem die Wartung von Web- und App-Entwicklungen.
(3) Im Zuge der Leistungen gemäß vorstehenden Abs. (1) und (2) stellt CurveDesign dem Auftraggeber erforderlichenfalls und nach gesonderter Vereinbarung zudem Drittanbieterservices und -applications inkl. der ggf. dafür erforderlichen Drittanbieterlizenzen zur Verfügung (sog. Third Party-Services, wie z.B.: Hosting von Web- und App-Entwicklungen durch Drittanbieter, Website-Plugins und SaaS-Anwendungen wie Elementor Pro oder Borlabs Cookie).
(4) Der genaue Leistungsumfang, die zu verwendenden Technologien sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot von CurveDesign, der Auftragsbestätigung und/oder dem jeweiligen Einzelauftrag (z.B. per E-Mail).
- 3 Besondere Bestimmungen für die Leistungen im Sinne des § 2 Abs. (1):
Agile Entwicklung und Mitwirkungspflichten; Nutzungsrechte und Quellcode
Für die Leistungen von CurveDesign im Sinne des § 2 Abs. (1) (eigene Beratungs-, Design- und Programmierdienstleistungen) gelten folgende besondere Bestimmungen:
(1) Agile Entwicklung und Mitwirkungspflichten:
(a) Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von CurveDesign im Sinne des § 2 Abs. (1) agil erbracht. Die Parteien verständigen sich in Review-Meetings auf die von CurveDesign zu erbringenden Leistungen, die gemeinsam zu definierenden „Produktionszyklen (Sprints)“ zugeordnet werden.
(b) Anzahl und Zeitpunkte der Review-Meetings wird von den Parteien einvernehmlich festgelegt.
(c) Erforderlichenfalls verständigen sich beide Parteien zur gemeinsamen Erarbeitung eines Projektplans, in dem die wesentlichen Phasen/Meilensteine festgelegt werden, die gemäß Gliederung Alpha, Beta, RC und Release Rückschluss auf den jeweiligen Stand der Entwicklung geben.
(d) Im Rahmen der Review-Meetings werden der Projektverlauf und -fortschritt aus technischer sowie strategischer Sicht abgestimmt und gewürdigt. Der Auftraggeber wird CurveDesign in den Review-Meetings bedarfsabhängig zu konkreten Anforderungen Anweisung erteilen. CurveDesign weist den Auftraggeber in den Review-Meetings auf offene oder unklare Anforderungen hin und holt erforderlichenfalls Weisungen dazu ein.
(e) Das Ergebnis der Review-Meetings soll vom Auftraggeber mindestens in Textform dokumentiert und CurveDesign im Anschluss zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll der Auftraggeber die Anforderungen in Form sogenannter „User Stories“ beschreiben, d.h. in Form einer kurzen Beschreibung (Story) der zu erbringenden Leistung, welche vom Auftraggeber (User) gefordert wird.
(f) Sofern nicht anders vereinbart, werden Produktinkremente als Vorabversion innerhalb einer vom Auftraggeber bereitgestellten Testumgebung publiziert und/oder integriert (Publikation/Integration). Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich in Textform mitzuteilen.
(g) Mit dem auf die Publikation/Integration folgenden Review-Meeting werden der Auftraggeber und CurveDesign die Leistung/Produktinkremente gemeinsam prüfen und in Textform dokumentieren, welche Mängel vorhanden sind bzw. wenn keine Mängel gefunden wurden.
(h) Wurden bis zum oder im Review-Meeting nach vorstehendem Buchstaben (g) keine Mängel gefunden, gelten die Leistung/Produktinkremente als abgenommen. Die Leistung gilt ferner als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Publikation/Integration in der Testumgebung unter genauer Fehlerbeschreibung in Textform Mängel rügt.
(i) Werden Mängel gefunden, so wird CurveDesign diese im Laufe des folgenden Produktionszyklus (Sprint) berücksichtigen und beheben. Für die erneute Prüfung der betreffenden Leistung/Produktinkremente gelten vorstehende Buchstaben (g) und (h) entsprechend.
(2) Nutzungsrechte und Quellcode:
(a) CurveDesign räumt dem Auftraggeber alle ausschließlichen, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungs- und Vermarktungsrechte an den von CurveDesign selbst für den Auftraggeber erstellten Arbeiten ein. Diese Rechteeinräumung umfasst alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten, einschließlich der Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung.
(b) Die Rechteeinräumung gemäß vorstehendem Buchstaben (a) sowie die Verpflichtung von CurveDesign zur Herausgabe eines etwaigen Quellcodes stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(c) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen verbleibt der Quellcode zur Bearbeitung bei CurveDesign, welcher diesen sicher aufbewahrt.
(3) Vergütung: Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, erhält CurveDesign für die erbrachten eigenen Beratungs-, Design- und Programmierdienstleistungen eine Vergütung nach dem tatsächlichen von CurveDesign geleisteten Zeitaufwand auf Basis der Stundensätze gemäß individuellem Angebot (Zeithonorar).
- 4 Besondere Bestimmungen für die Leistungen im Sinne des § 2 Abs. (2):
Wartung von Web- und App-Entwicklungen
Die Wartung von Web- und App-Entwicklungen durch CurveDesign im Sinne des § 2 Abs. (2) erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung von entsprechenden Wartungsleistungen durch den Auftraggeber, durch die ein entsprechender Wartungsvertrag zustande kommt. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen gelten für einen solchen Wartungsvertrag folgende Bestimmungen:
(a) Mindestlaufzeit: Die Mindestlaufzeit für einen Wartungsvertrag beträgt zwölf Monate ab Zeitpunkt des Vertragsbeginns.
(b) Vertragsverlängerung: Der Wartungsvertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht gemäß nachfolgenden Buchstaben (c) und (e) von einer der Parteien form- und firstgemäß zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweiligen verlängerten Laufzeit ordentlich gekündigt wird.
(c) Kündigungsfrist: Die Frist für die ordentliche Kündigung beträgt (für beide Parteien) drei Monate (zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweiligen verlängerten Laufzeit).
(d) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(e) Kündigungsform: Jede Kündigung des Wartungsvertrags bedarf der Textform.
(f) Vergütung: Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erhält CurveDesign für die erbrachten Wartungsleistungen eine Vergütung nach dem tatsächlichen von CurveDesign geleisteten Zeitaufwand (Zeithonorar).
- 5 Besondere Bestimmungen für die Zurverfügungstellung von Third-Party-Services im Sinne des § 2 Abs. (3)
Die Zurverfügungstellung von Third-Party-Services sowie Drittanbieterlizenzen und Nutzungsrechten an Drittanbieterleistungen im Sinne des § 2 Abs. (3) erfolgt nach den Bedingungen gemäß individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und CurveDesign oder – sofern nicht anders vereinbart – nach den Bedingungen und Bestimmungen der jeweiligen Drittanbieterlizenz.
- 6 Kosten und Auslagen
Zusätzlich zur Vergütung von CurveDesign trägt der Auftraggeber alle Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen von CurveDesign anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit Reisen und Unterkünften sowie dem Erwerb von Daten, Produkten oder Dienstleistungen von Dritten, insb. einschließlich der Kosten für Third-Party-Services, Drittanbieterlizenzen und Nutzungsrechten an Drittanbieterleistungen.
- 7 Abrechnung des Zeithonorars und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern die Leistungen von CurveDesign nach diesen AGB (§ 3 Abs. (3) und § 4 Buchstabe (f)) oder individueller Vereinbarung nach Zeithonorar zu vergüten sind, geltend dafür folgende Bestimmungen:
(a) Stundensätze: Für die Höhe des Zeithonorars sind die Stundensätze gemäß individuellem Angebot von CurveDesign maßgeblich.
(b) Abrechnungsintervall: Die Abrechnung des Zeithonorars erfolgt je angefangene Viertelstunde.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche von CurveDesign angegeben Preise, Stundensätze und Vergütungsbestandteile als netto-Angaben, d.h. zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) CurveDesign ist berechtigt, jeweils zum Monatsende die für den vergangen Monat angefallene Vergütung abzurechnen. Hierzu wird CurveDesign dem Auftraggeber eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung erteilen.
(4) Die Rechnungen von CurveDesign sind jeweils 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- 8 Haftung, Rücktritt/Kündigung wegen Pflichtverletzung
(1) Die Haftung von CurveDesign auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt:
(a) Fällt CurveDesign Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, haftet CurveDesign unbeschränkt.
(b) Fällt CurveDesign einfache oder leichte Fahrlässigkeit zur Last, haftet CurveDesign – vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) – nur
(aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(bb) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von CurveDesign jedoch auf den Ersatz von Schäden begrenzt, die CurveDesign bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die CurveDesign bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung von CurveDesign sind, sind im Falle dieses Buchstaben (bb) außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung von CurveDesign typischerweise zu erwarten sind.
(2) Die sich aus Abs. (1) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden CurveDesign nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung von CurveDesign übernommen wurde sowie für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) CurveDesign bleibt der Einwand des Mitverschuldens des Auftraggebers vorbehalten. Dem Auftraggeber obliegt in seiner Unternehmenssphäre insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn CurveDesign die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- 9 Geheimhaltung
Soweit in diesen AGB oder individualvertraglich nicht anders geregelt, sind beide Parteien dazu verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden, streng geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrages zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
- 10 Referenznennung
(1) CurveDesign ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die für den Auftraggeber realisierten Projekte und Anwendungen als Referenz zu benennen. Dies umfasst das Recht, den Firmennamen und das Firmenlogo des Auftraggebers sowie Screenshots, Darstellungen und eine Kurzbeschreibung der realisierten Projekte und Anwendungen als Referenz in Gesprächen, auf der eigenen Webseite, in Social-Media-Kanälen, in Präsentationen sowie in Printmaterialien und anderen Medien zu Werbe-, Marketing- und Vertriebszwecken zu nutzen.
(2) Der Auftraggeber räumt CurveDesign hierzu ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an den erforderlichen Marken, Kennzeichen und Urheber- und sonstigen geistigen Eigentumsrechten ein. Der Auftraggeber räumt CurveDesign insb. die Rechte bezüglich der Nutzung seines Namens und/oder seines Logos ein und erklärt, Inhaber dieser Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der Nutzung des Namens und/oder des Logos des Auftraggebers ergeben, können CurveDesign nicht zur Last gelegt werden; CurveDesign ist von jeglicher Haftung für die Nutzung des Namens und/oder des Logos des AG freizustellen.
(3) Jegliche Referenznennung erfolgt unter Beachtung der mit dem Auftraggeber vereinbarten Vertraulichkeitsverpflichtungen. Interne Daten oder Geschäftsgeheimnisse werden nicht veröffentlicht.
(4) Der Auftraggeber hat das Recht, der Nennung als Referenz zu widersprechen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Geheimhaltungsinteressen, Reputationsrisiken oder interne Compliance-Richtlinien). Der Widerspruch ist in Textform zu erklären. Im Falle eines Widerspruchs wird CurveDesign die Nutzung innerhalb einer angemessenen Frist einstellen; bereits gedrucktes Werbematerial darf jedoch bis zum Aufbrauchen weiterverwendet werden, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
- 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und CurveDesign gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Ingolstadt. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

